Quelle: Naumburger Tageblatt vom 20.02.2008

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumen in Schulen, die sich im Eigentum des Burgenlandkreises befinden

gemäß Beschluss des Kreistages Burgenlandkreis Nr. 074-05/2008 KT vom 11.02.2008

§ 1
Geltungsbereich

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung regelt die Nutzung von Schulräumen, mit Ausnahme von Sporthallen, zu anderen als schulischen Zwecken in den Schulen, die sich in Trägerschaft des Burgenlandkreises befinden..

§ 2
Überlassung

1. Die Räume der Schulen des Burgenlandkreises können in Absprache mit dem Schulleiter auf schriftlichen Antrag an Dritte überlassen werden. Der Burgenlandkreis hat mit dem Antragsteller einen Nutzungsvertrag abzuschließen, der dieser Benutzungs- und Entgeltordnung entspricht.

2. Die Anträge sind mindestens 2 Wochen vor dem jeweiligen Nutzungstermin schriftlich an folgende Adresse einzureichen: Burgenlandkreis Bauamt Schönburger Straße 41 06618 Naumburg.

3. Die Antragsunterlagen müssen mindestens enthalten:

4. Schulräume können dem Antragsteller nur in der unterrichtsfreien Zeit zur Verfügung gestellt werden, wenn die Belange der Schulen und des Burgenlandkreises dadurch nicht beeinträchtigt werden.

5. Die Entscheidung ist dem Antragsteller schriftlich bekannt zu geben, einer Begründung bedarf es nicht. Die Genehmigung ist widerruflich und nicht übertragbar.

6. Für genehmigte Nutzungen werden privatrechtliche Entgelte gemäß § 7 dieser Benutzungs- und Entgeltordnung erhoben.

7. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung besteht nicht.

§ 3
Benutzungszeit

Die Überlassung von Schulräumen erfolgt in der Regel montags bis freitags von 7.00 bis 22.00 Uhr. In Ausnahmefällen können Räume für besondere Veranstaltungen auch an Wochenenden und Feiertagen zur Verfügung gestellt werden.

§ 4
Benutzungsgrundsätze

1. Das Recht der Überlassung an den Nutzer besteht nur für den genehmigten Veranstaltungszeitraum.

2. Das Gebäude muss mit Ablauf des vereinbarten Veranstaltungszeitraumes geräumt sein.

3. Sowohl das Gebäude, als auch die Einrichtungsgegenstände sind schonend und pfleglich zu behandeln. Während der Veranstaltung entstandener Abfall ist durch den Nutzer in die dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen, so dass das Gebäude im ordnungsgemäßen Zustand verlassen wird.

4. Gegenstände des Nutzers dürfen nur mit Einverständnis des jeweiligen Leiters der Einrichtung bzw. seines Beauftragten im Gebäude untergebracht werden.

5. Der Nutzer hat dafür zu sorgen, dass für den Notfall ein Telefon (Handy) bzw. Voraussetzungen für Erste Hilfe-Maßnahmen (z.B. Sanitätskasten) vorhanden sind.

6. Die Hausordnung wird als Anlage zur Nutzungsvereinbarung übergeben. Der jeweils bestehenden Hausordnung ist unbedingt Folge zu leisten.

7. Den Beauftragten des Burgenlandkreises (in der Regel den Hausmeistern) ist jederzeit Zutritt zu den überlassenen Räumlichkeiten zu gewähren und seinen Anordnungen Folge zu leisten

8. Das Rauchen und der Umgang mit offenem Feuer in den Schulgebäuden ist verboten.

§ 5
Haftung

1. Der Nutzer haftet für alle auftretenden Schäden, die während des Nutzungszeitraumes an dem Vertragsgegenstand entstanden sind, unabhängig davon, ob die Beschädigungen durch ihn, seine Mitglieder oder Gäste verursacht wurden. Bei entstandenen Schäden ist der jeweilige Beauftragte des Landkreises unverzüglich zu benachrichtigen.

2. Der Burgenlandkreis übernimmt keine Haftung für die in den genutzten Räumen abhanden gekommenen Eigentumsgegenstände, Schlüssel oder sonstigen Gegenstände des Nutzers.

3. Der Nutzer hat die ordnungsgemäße Einsatzfähigkeit der Geräte vor der Veranstaltung sicher zu stellen und dafür zu sorgen, dass schadhafte Geräte nicht verwendet werden.

4. Der Nutzer hat den Burgenlandkreis von allen Ansprüchen freizustellen, die anlässlich der vereinbarten Nutzung von Dritten geltend gemacht werden.

5. Der Burgenlandkreis ist berechtigt, Schäden, die durch den Nutzer, seine Mitarbeiter oder Gäste entstanden sind, beseitigen zu lassen. Der Nutzer ist verpflichtet, die dafür entstehenden Kosten dem Burgenlandkreis zu erstatten.

6. Der Nutzer sollte eine Haftpflichtversicherung für die Veranstaltung abschließen.

§ 6
Benutzungsentgelt und Fälligkeit

1. Der Entgeltanspruch entsteht mit Abschluss des Nutzungsvertrages.

2. Das Entgelt ist auf Grund des geschlossenen Nutzungsvertrages zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu entrichten. Die Zahlung ist auf das im Nutzungsvertrag angegebene Konto des Burgenlandkreises zu überweisen.

3. Zur Zahlung des Entgeltes ist verpflichtet, wer die Überlassung nach § 2 beantragt hat.

4. Ein Benutzungsentgelt wird nicht erhoben, wenn die Benutzung im öffentlichen Interesse liegt.

§ 7
Entgelthöhe

Die Entgelte für die Benutzung der Räume in den Schulen sind wie folgt festgelegt:

Art des Raumes Entgelt (pro angefangene Stunde)
1 Klassenraum 3,00 EUR
1 Aula 15,00 EUR

§ 8
Inkrafttreten

Die Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 01.03.2008 in Kraft.


Naumburg, den 12.02.2008

Harri Reiche
Landrat