Quelle: Naumburger Tageblatt vom 07.11.2007

Satzung über die Aufwandsentschädigung für den Kreisjägermeister und die Mitglieder des Jagdbeirates des Burgenlandkreises


gemäß Beschluss des Kreistages Burgenlandkreis Nr. 046-03/2007 KT vom 29.10.2007

Aufgrund der §§ 6 und 33 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 598), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16.11.2006 (GVBl. LSA S. 522) i.V.m. § 21 LKO LSA und § 33 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S.568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.11.2006 (GVBl. LSA S. 522) hat der Kreistag in seiner Sitzung am 29.10.2007 nachstehende Satzung beschlossen.

§ 1
Geltungsbereich

(1) Durch diese Satzung wird die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Kreisjägermeister und die Mitglieder des Jagdbeirates für die Ihnen nach Bundes- und Landesrecht übertragenen Aufgaben geregelt.

(2) Die Übertragung von Befugnissen zur Erledigung im Auftrage der Jagdbehörde nach § 41 Abs. 2 des Landesjagdgesetzes an den Kreisjägermeister sind von dieser Satzung ausgenommen und gesondert nach Umfang der Befugnisse nach den Maßgaben des § 33 Abs. 1 GO LSA zu regeln.

§ 2
Aufwandsentschädigung

Für die Ausübung der im § 1 genannten Aufgaben erhalten quartalsweise:

  1. der Kreisjägermeister und Vorsitzende des Jagdbeirates 120 €
  2. die Mitglieder des Jagdbeirates 40 €

§ 3
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig treten die

außer Kraft.


Naumburg, den 01.11.2007

Harri Reiche
Landrat