Quelle: Naumburger Tageblatt vom 20.12.2008
(1) Mit den freien Mitarbeitern der Kreismusikschule des Burgenlandkreises, mit den Zweigstellen "Heinrich
Schütz" Weißenfels, "Anna Magdalena Bach" Zeitz und "Heinrich von Veldeke" Naumburg,
werden Honorarverträge i. S. v. Dienstverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch abgeschlossen (§§
611ff. BGB). Für sie gelten die Regelungen dieser Rechtsvorschriften.
(2) Für den Abschluss der Honorarverträge ist das Personalamt des Burgenlandkreises zuständig.
(3) Die Honorare sind schriftlich zu vereinbaren.
Je nach Qualifizierung können die freien Mitarbeiter der im § 1, Abs. 1 genannten Einrichtungen Honorare
Die Honorare für die freien Mitarbeiter der Kreismusikschule werden am letzten Tag des nachfolgenden Monats, nur für die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden fällig, sobald die Mitarbeiter die Stundenabrechnung ordnungsgemäß vorgelegt haben. Fällt die Unterrichtsstunde aus Gründen, die nicht die Schule zu verantworten hat aus, wird das Honorar dann fällig, wenn diese Stunde nicht wenigstens 24 h vor ihrem geplanten Stattfinden bei der Schule abgesagt wird.
Für steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Verpflichtungen sind die freien Mitarbeiter selbst verantwortlich.
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
Die Honorarordnung tritt zum 01.01.2009 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisher gültige Honorarordnung des Burgenlandkreises gemäß Beschluss des Kreistages
Burgenlandkreis Nr. 079-05/2008 KT vom 11.02.2008 außer Kraft.
Naumburg, den 16.12.2008
Harri Reiche
Landrat