Quelle: Naumburger Tageblatt vom 20.12.2008

Honorarordnung für die freien Mitarbeiter der Musikschule des Burgenlandkreises

gemäß Beschluss des Kreistages des Burgenlandkreises Nr. 142-10/2008 KT vom 15.12.2008

§ 1
Vertragliche Vereinbarung

(1) Mit den freien Mitarbeitern der Kreismusikschule des Burgenlandkreises, mit den Zweigstellen "Heinrich Schütz" Weißenfels, "Anna Magdalena Bach" Zeitz und "Heinrich von Veldeke" Naumburg, werden Honorarverträge i. S. v. Dienstverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch abgeschlossen (§§ 611ff. BGB). Für sie gelten die Regelungen dieser Rechtsvorschriften.

(2) Für den Abschluss der Honorarverträge ist das Personalamt des Burgenlandkreises zuständig.

(3) Die Honorare sind schriftlich zu vereinbaren.

§ 2
Honorare

Je nach Qualifizierung können die freien Mitarbeiter der im § 1, Abs. 1 genannten Einrichtungen Honorare

  1. für eine Unterrichtsstunde à 45 min = 15,85 € (Musikschullehrer ohne Hochschulabschluss)
  2. für eine Unterrichtsstunde à 45 min = 17,15 € (Musikschullehrer mit Hochschulabschluss) erhalten.
  3. Mit dem Honorar sind sämtliche Zusammenhangstätigkeiten abgegolten, ausgenommen sind Konferenzen, Konzerte und Prüfungen. Diese werden wie Unterrichtsstunden vergütet.

§ 3
Fälligkeit der Honorare

Die Honorare für die freien Mitarbeiter der Kreismusikschule werden am letzten Tag des nachfolgenden Monats, nur für die tatsächlich geleisteten Unterrichtsstunden fällig, sobald die Mitarbeiter die Stundenabrechnung ordnungsgemäß vorgelegt haben. Fällt die Unterrichtsstunde aus Gründen, die nicht die Schule zu verantworten hat aus, wird das Honorar dann fällig, wenn diese Stunde nicht wenigstens 24 h vor ihrem geplanten Stattfinden bei der Schule abgesagt wird.

§ 4
Eigenverantwortliche Verpflichtungen der nebenberuflichen Mitarbeiter

Für steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Verpflichtungen sind die freien Mitarbeiter selbst verantwortlich.

§ 5
Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

§ 6
Inkrafttreten

Die Honorarordnung tritt zum 01.01.2009 in Kraft.
Gleichzeitig tritt die bisher gültige Honorarordnung des Burgenlandkreises gemäß Beschluss des Kreistages Burgenlandkreis Nr. 079-05/2008 KT vom 11.02.2008 außer Kraft.


Naumburg, den 16.12.2008

Harri Reiche
Landrat