Quelle: Naumburger Tageblatt vom 20.12.2008

Honorarordnung für die Volkshochschule Burgenlandkreis

gemäß Beschluss des Kreistages des Burgenlandkreises Nr. 137-10/2008 KT vom 15.12.2008

§ 1
Vertragliche Vereinbarungen

(1) Mit den nebenberuflichen Mitarbeitern der Volkshochschule werden Vereinbarungen über Lehrverträge i.S.v. Dienstverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch abgeschlossen (§§ 611ff. BGB). Für sie gelten die Regelungen dieser Rechtsvorschriften.

(2) Für den Abschluss der Verträge ist der Leiter der Volkshochschule zuständig.

(3) Die Honorare und eventuelle Nebenleistungen sind schriftlich zu vereinbaren.

§ 2
Honorare und Kurse

(1) Für die Leitung von Kursen und anderen Veranstaltungen betragen die Honorare 8,00 € bis 25,00 € pro Unterrichtsstunde.

(2) Der Leiter der Volkshochschule kann ein Ausnahmehonorar (bis max. 500,00 € pro Veranstaltung und darüber hinaus nach Genehmigung des Landrates) vereinbaren, wenn qualifizierte Dozenten anderweitig nicht gewonnen werden können.

(3) Muss eine Veranstaltung im Laufe eines Teilabschnittes vorzeitig abgesetzt werden, so erhält der Veranstaltungsleiter das Honorar für die durchgeführten Unterrichtsstunden. Im Ausnahmefall kann für nachgewiesenen zeitlichen Aufwand ein Honoraranteil gezahlt werden.

(4) Wenn zwei Veranstaltungen zusammengelegt werden müssen, so ist vom Tage der Zusammenlegung ab nur noch das Honorar für eine Veranstaltung zu bezahlen.

§ 3
Honorare für Einzel – und Vortragsveranstaltungen

(1) Für Vortragsveranstaltungen beträgt das Honorar bis zu 50,00 € pro Unterrichtsstunde.

(2) Für die Bemessung der Honorare nach Abs. 1 sind der Grad der erforderlichen Fachkenntnisse, die Schwierigkeit der Leistung und die besonderen Umstände, unter denen die Leistung erbracht wird, maßgebend.

(3) Der Leiter der Volkshochschulen kann ein Ausnahmehonorar (bis max. 500,00 € pro Veranstaltung und darüber hinaus nach Genehmigung des Landrates) vereinbaren, wenn qualifizierte Dozenten anderweitig nicht gewonnen werden können.

§ 4
Honorare für Wochenendseminare, Führungen, Wanderungen und Studienfahrten

Für die Mitarbeit und Leitung bei Wochenendseminaren, Führungen, Wanderungen und Studienfahrten wird das Honorar entsprechend dem Zeitaufwand und dem Grad der erforderlichen Fachkenntnisse festgelegt.

§ 5
Aufwandsentschädigung für Betreuung und Organisation

(1) Für Veranstaltungen können vom Leiter der Volkshochschule Veranstaltungsbetreuer gewonnen und eingesetzt werden. Für die sozialpädagogische Betreuung und organisatorische Leitung dieser Veranstaltungen kann auf der Grundlage der Kalkulation ein Honorar gezahlt werden.

(2) Für die Organisation und Betreuung von Veranstaltungen in den Außenstellen/Nebenstellen der Volkshochschule kann ein Honorar in Höhe von 2,00 € je Kursstunde gewährt werden. Notwendige Auslangen werden auf Antrag und Nachweis erstattet.

§ 6
Reise- und Übernachtungskosten

Reisekosten werden analog dem Bundesreisekostengesetz erstattet, wenn Wohn- und Veranstaltungsort nicht übereinstimmen.

§ 7
Eigenverantwortliche Verpflichtungen des nebenberuflichen Mitarbeiters

Für steuerrechtliche und versicherungsrechtliche Verpflichtungen sowie für die Einhaltung möglicherweise notwendiger Nebentätigkeitsgenehmigungen ist der nebenberufliche Mitarbeiter selbst verantwortlich.

§ 8
Fortbildung, Fachkonferenzen

(1) Die Volkshochschule kann den nebenberuflichen Mitarbeitern Möglichkeiten zur Fortbildung im Auftrag der Volkshochschule geben.

(2) Für die Teilnahme an Fachkonferenzen im Auftrag der Volkshochschule können die Teilnahmegebühren von den Volkshochschule übernommen bzw. eine Erstattung nach dem Bundesreisekostengesetz gezahlt werden.

§ 9
 

Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

§ 10
In-Kraft-Treten / Außer-Kraft-Treten

Diese Honorarordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Honorarordnung für die Volkshochschulen im Burgenlandkreis lt. Beschluss des Kreistages des Burgenlandkreises - Nr. 077-05/2008 vom 11.02.2008 außer Kraft.


Naumburg, den 16.12.2008

Harri Reiche
Landrat