Quelle:
Satzung Prüfungsgebühren Rechnungsprüfungsamt Burgendlandkreis: Naumburger Tageblatt vom 03.10.2015

Satzung über die Prüfungsgebühren des Rechnungsprüfungsamtes des Burgenlandkreises

gemäß Beschluss des Kreistages des Burgenlandkreis Nr. 077-08/2015 KT vom 21.09.2015

Präambel

Auf der Grundlage des § 8 KVG LSA hat der Kreistag in seiner Sitzung am 21.09.2015 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Erhebung von Prüfungsgebühren

Für die Inanspruchnahme von Leistungen der örtlichen Prüfung des Rechnungsprüfungsamtes des Burgenlandkreises nach §§ 138 bis 142 KVG LSA werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

§ 2
Gebührenmaßstab

(1) Bemessungsgrundlage für die Erhebung der Gebühren ist die für die Prüfung aufgewandte Zeit.

(2) Der Zeitaufwand wird durch die Prüfer erfasst und gegenüber dem Gebührenschuldner nachgewiesen.

§ 3
Gebührenschuldner und Entstehung der Gebührenschuld

(1) Gebührenschuldner sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Verbandsgemeinden, Zweckverbände, Eigenbetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts sowie sonstige Geprüfte.

(2) Die Gebührenschuld entsteht mit der Aufnahme der Prüfungstätigkeit des Rechnungsprüfungsamtes des Burgenlandkreises.

§ 4
Gebührenhöhe

Für die Prüfung wird eine Gebühr von 46,57 €/h erhoben. Mit der Gebühr sind alle Kosten abgegolten.

§ 5
Fälligkeit

(1) Die Gebühren werden durch Gebührenbescheid festgesetzt. Der Gebührenbescheid ergeht mit dem Prüfungsbericht bzw. Prüfungsvermerk an den Gebührenschuldner.

(2) Die Gebührenschuld wird 1 Monat nach Erhalt des Gebührenbescheides fällig.

§ 6
Inkrafttreten

Die Gebührensatzung tritt am 01.01.2016 in Kraft.


Naumburg, den 25.09.2015

Götz Ulrich
Landrat