Quelle:
Benutzungsgebühr Entnahmesäulen Wasser, Elektroenergie Vogelwiese: Naumburger Tageblatt vom 05.01.2006

Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Entnahmesäulen für Wasser und Elektroenergie auf der Vogelwiese


Aufgrund der §§ 6 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA, S. 568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung der Gemeindeordnung und weitere Vorschriften vom 22.12.2004 (GVBl. LSA, S. 856) und des § 5 des Kommunalen Abgabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KAG LSA) vom 13.12.1996 (GVBl LSA, S. 406), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer im Land Sachsen-Anhalt vom 18.12.2003 (GVBl. LSA, S. 320) hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 14.12.2005 die folgende Satzung beschlossen.

§ 1
Allgemeines

(1) Für die Benutzung der Entnahmesäulen für Wasser und Elektroenergie auf der Vogelwiese werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.

(2) Gebührenpflichtiger ist, wer die Entnahmesäule benutzt.

(3) Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn der Benutzung der Entnahmesäulen.

§ 2
Benutzungsgebühr Wasser

Die Gebühr für die Benutzung der Entnahmesäule für Wasser beträgt 0,50 €.
Dafür können maximal 80 Liter Trinkwasser entnommen werden.

§ 3
Benutzungsgebühr Elektroenergie

Die Gebühr für die Benutzung der Entnahmestelle für Elektroenergie beträgt je kWh 0,50 €.
Diese Gebühr ist ebenfalls für jede angefangene kWh zu entrichten.

§ 4
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage der Bekanntmachung in Kraft.


Ausgefertigt:
Naumburg, den 19.12.2005

Hilmar Preißer
Oberbürgermeister