Quelle:
Erstreckungssatzung Ortsschaftsrecht: Naumburger Tageblatt vom 12.12.2009
Satzung zur Gültigkeit des Ortsrechtes in der Stadt Naumburg (Saale) und den neu eingemeindeten Ortsteilen vom 04.12.2009
Auf der Grundlage der §§ 6, 7 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Neufassung vom
10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 02.12.2009 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1 Besonders geschütztes fortbestehendes Ortsrecht
(1) In den Anlagen 3 zu den Eingemeindungsverträgen sind bestimmte Satzungen der eingemeindeten Gebietskörperschaften genannt, die fortgelten
und vor dem 1.1.2015 nur unter engen Voraussetzungen geändert werden können
(2) Dies sind aus Bad Kösen folgende Satzungen
Hundesteuersatzung (i.d.F. vom 15.02.2001)
Vergnügungssteuersatzung (i.d.F. vom 14.12.2004)
Zweitwohnungssteuersatzung (i.d.F. vom 15.03.2003)
Sondernutzungssatzung
Marktordnung
Satzung der Freiwilligen Feuerwehr (FFW) v. 2.6.04
Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der FFW v. 14.07.03
Satzung über Tageseinrichtungen für nicht schulpflichtige und schulpflichtige Kinder (Hort) in der Trägerschaft der Stadt Bad Kösen (i.d.F. vom 19.01.2007)
Friedhofsordnung der Stadt Bad Kösen
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung der Stadt Bad Kösen (i.d.F. vom 23.11.2005)
Erschließungsbeitragssatzung (i.d.F. vom 13.12.1999)
Straßenausbaubeitragssatzung (i.d.F. vom 03.07.2000)
Stellplatz und Garagensatzung (i.d.F. vom 26.01.2005)
Gestaltungssatzung (i.d.F. vom 26.01.2005)
Entgeltordnung Turnhalle (i.d.F. vom 17.11.2008)
(3) Dies sind aus Crölpa-Löbschütz folgende Satzungen:
Friedhofsordnung (i.d.F. vom 28.08.1999)
Friedhofsgebührensatzung (i.d.F. vom 28.09.1999)
Straßenausbaubeitragssatzung (i.d.F. vom 28.09.2000)
Baumschutzsatzung (i.d.F. vom 13.10.2008)
(4) Dies sind aus Janisroda folgende Satzungen:
Hundesteuersatzung (i.d.F. vom 19.12.2000)
Straßenausbaubeitragssatzung
Ortssatzung (i.d.F. vom 21.10.2003)
Satzung über Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung (v. 25.11.2004)
(5) Dies sind aus Prießnitz folgende Satzungen:
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Prießnitz (i.d.F. vom 23.12.2008)
Friedhofsordnung (i.d.F. vom 30.04.1998)
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung (i.d.F. vom 30.07.1998)
Artikel 2 Sonstiges fortbestehendes Ortsrecht
(1) Neben den ausdrücklich in den Anlagen zu den Eingemeindungsverträgen genannten Satzungen gelten sonstige Satzungen der eingemeindeten
Gebietskörperschaften fort, ohne den besonderen Schutz der Festschreibung bis 2014 zu genießen.
(2) Dies betrifft folgende Satzungen der Stadt Bad Kösen
Satzung des Museums Bad Kösen,
Ortssatzung der Stadt Bad Kösen mit der Maßgabe, dass die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung vorgehen,
Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages/Kurtaxe,
Satzung über Ehrungen und Auszeichnungen der Stadt Bad Kösen mit der Maßgabe, dass bei der Anwendung der Status von Bad Kösen als Ortschaft Berücksichtigung findet.
Entschädigungssatzung nur hinsichtlich ihres § 8 – Pauschale Aufwandsentschädigung für die Feuerwehr
rechtskräftige Bebauungspläne, städtebauliche und bauordnungsrechtliche Satzungen.
(3) Dies betrifft folgende Satzungen der übrigen eingemeindeten Ortsteile
Ortssatzung der Gemeinde Crölpa-Löbschütz mit der Maßgabe, dass die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung vorgehen,
Kindertagesstättensatzung der Gemeinde Crölpa-Löbschütz,
Satzung der Gemeinde Crölpa-Löbschütz über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
Ortssatzung der Gemeinde Janisroda mit der Maßgabe, dass die Bestimmungen der Straßenreinigungssatzung vorgehen,
Satzung der Gemeinde Prießnitz über die Erhebung von Umlagebeiträgen für die Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung,
Hinsichtlich der Gebühren die Satzung über Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Prießnitz vom 10.09.2007,
Hundesteuersatzung der Gemeinde Prießnitz mit der Maßgabe, dass sie zum 31.12.2011 außer Kraft tritt.
rechtskräftige Bebauungspläne, städtebauliche und bauordnungsrechtliche Satzungen.
Artikel 3 Erstreckung
(1) Die nachfolgend aufgelisteten Satzungen der Stadt Naumburg (Saale) gelten ab dem 01.01.2010 auch im Gebiet der eingemeindeten Gemeinden:
Hauptsatzung vom 24.01.2002, bekannt gemacht am 20.02.2002, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 19.02.2008, bekannt gemacht am 23.02.2008,
Verwaltungskostensatzung vom 04.10.2001, bekannt gemacht am 10.10.2001, zuletzt geändert durch die 2. Änderungssatzung vom 14.06.2004, bekannt gemacht am 19.06.2004,
Entschädigungssatzung vom 11.11.1999, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 5.3.2003, bekanntgemacht am 12.3.2003,
Stellplatzsatzung vom 05.02.2004, bekannt gemacht am 14.02.2004,
Gefahrenabwehrordnung über den Leinenzwang für Hunde, bekannt gemacht am 16.09.2009, [Anmerkung gemeint ist wohl 16.09.2000]
Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Schulräumen vom 29.05.2008,
Wasserwehrsatzung vom 22.11.2007, bekannt gemacht am 01.12.2007,
Satzung der freiwilligen Feuerwehr, bekannt gemacht am 10.05.1997, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 07.09.2000, bekannt gemacht am 29.09.2000, mit der Maßgabe, dass die bisherigen Feuerwehren als Ortsfeuerwehren im Sinne dieser Satzung gelten.
(2) Zusätzlich zu Abs.1 gelten die nachfolgend aufgelisteten Satzungen der Stadt Naumburg (Saale) ab dem 01.01.2010 auch im Gebiet der ehemaligen
Gemeinde Crölpa-Löbschütz
Erschließungsbeitragssatzung vom 17.06.1992, bekannt gemacht am 07.11.1992,
Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Feuerwehr vom 02.07.2007, bekannt gemacht am 07.07.2007,
Spielgerätesteuersatzung vom 28.06.2006, bekannt gemacht am 01.07.2007, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.03.2007, bekannt gemacht am 07.04.2007,
Hundesteuersatzung vom 09.10.2000, bekannt gemacht am 14.10.2000, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17.06.2005, bekannt gemacht am 22.06.2005,
Sondernutzungsgebührensatzung vom 18.09.2008, bekannt gemacht am 27.09.2008.
(3) Zusätzlich zu Abs.1 gelten die nachfolgend aufgelisteten Satzungen der Stadt Naumburg (Saale) ab dem 01.01.2010 auch im Gebiet der ehemaligen
Gemeinde Janisroda
Erschließungsbeitragssatzung vom 17.06.1992, bekannt gemacht am 07.11.1992,
Straßenreinigungssatzung vom 18.12.2000, bekannt gemacht am 22.12.2000, zuletzt geändert mit 1. Änderungssatzung vom 23.10.2008, bekannt gemacht am 29.10.2008, mit der Maßgabe, dass die Bestimmungen der fortgeltenden Ortsatzung vorgehen,
Spielgerätesteuersatzung vom 28.06.2006, bekannt gemacht am 01.07.2007, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.03.2007, bekannt gemacht am 07.04.2007,
Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Feuerwehr vom 02.07.2007, bekannt gemacht am 07.07.2007,
Baumschutzsatzung vom 22.12.1995, bekannt gemacht am 29.12.1995, zuletzt geändert durch 2. Euroanpassungssatzung vom 14.06.2002, bekannt gemacht am 18.06.2002,
Sondernutzungsgebührensatzung vom 18.09.2008, bekannt gemacht am 27.09.2008.
(4) Zusätzlich zu Abs.1 gelten die nachfolgend aufgelisteten Satzungen der Stadt Naumburg (Saale) ab dem 1.1.2010 auch im Gebiet der ehemaligen
Gemeinde Prießnitz
Straßenreinigungssatzung vom 18.12.2000, bekannt gemacht am 22.12.2000, zuletzt geändert mit 1. Änderungssatzung vom 23.10.2008, bekannt gemacht am 29.10.2008,
Erschließungsbeitragssatzung vom 17.06.1992, bekannt gemacht am 07.11.1992,
Straßenausbaubeitragssatzung vom 17.09.2007, bekannt gemacht am 22.09.2007,
Hundesteuersatzung vom 09.10.2000, bekannt gemacht am 14.10.2000, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 17.06.2005, bekannt gemacht am 22.06.2005, mit der Maßgabe, dass sie erst zum 1.1.2012 dort in Kraft tritt,
Spielgerätesteuersatzung vom 28.06.2006, bekannt gemacht am 01.07.2007, zuletzt geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 30.03.2007, bekannt gemacht am 07.04.2007,
Satzung zur Regelung der Kostenerstattung für Leistungen der Feuerwehr vom 02.07.2007, bekannt gemacht am 07.07.2007,
Baumschutzsatzung vom 22.12.1995, bekannt gemacht am 29.12.1995, zuletzt geändert durch 2. Euroanpassungssatzung vom 14.06.2002, bekannt gemacht am 18.06.2002,
Sondernutzungsgebührensatzung vom 18.09.2008, bekannt gemacht am 27.09.2008.
Artikel 4
(1) Soweit keine nähere Angabe erfolgt, gilt die Fassung der Satzungen, die am 31.12.2009 gültig war.
(2) Wo auf Bekanntmachungen verwiesen ist, sind diese nach der Hauptsatzung der Stadt Naumburg (Saale) im Naumburger Tageblatt erfolgt.