Quelle:
Veränderungssperre Windenergiepark Prießnitz: Naumburger Tageblatt vom 02.10.2010
Veränderungssperre Windenergiepark Prießnitz: Naumburger Tageblatt vom 04.08.2012
Veränderungssperre Windenergiepark Prießnitz: Naumburger Tageblatt vom 11.08.2012
Veränderungssperre Windenergiepark Prießnitz: Naumburger Tageblatt vom 02.02.2013
Aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in Verbindung mit § 6 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (Gemeindeordnung - GO LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.04.2010 (GVBl. LSA S. 190) hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 08.09.2010 folgende Veränderungssperre als Satzung beschlossen:
Die Veränderungssperre erstreckt sich auf das Gebiet, für das der Gemeinderat der Stadt Naumburg in seiner Sitzung vom 08.09.2010 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes "Windenergiepark Prießnitz" beschlossen hat.
(1) Im räumlichen Geltungsbereich dieser Veränderungssperre dürfen
(2) Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden. Die
Entscheidung über Ausnahmen trifft die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde.
(3) Vorhaben, die vor Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des
Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden
dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht
berührt.
Die Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach Ablauf von 2 Jahren, vom Tag der Bekanntmachung gerechnet, außer Kraft.
Ausgefertigt:
Naumburg, den 16.09.2010
Bernward Küper
Oberbürgermeister
Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 18.07.2012 beschlossen, den Geltungsbereich des Beebauungsplanes "Windenergiepark Prießnitz" um die in der Anlage 1 dargestellte Fläche zu erweitern.
Naumburg, den 28.07.2012
Bernward Küper
Oberbürgermeister
Die zeitliche Geltung der Veränderungssperre wird um ein Jahr verlängert, d. h. sie gilt bis zum 16.09.2013.
Die Satzung über die Verlängerung der Satzung über die Ver6auml;nderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft
Ausgefertigt
Naumburg, den 28.07.2012
Bernward Küper
Oberbürgermeister