Messung vom 10. März 2014. Selbst vom gegenüberliegenden Fahrbahnrand sieht rund 40 Meter vor der Messung alles noch unauffällig aus.
Fünf Meter vor der Messung sieht dies zumindest aus diesem Blickwinkel schon anders aus. Aber aus der Sicht des Fahrzeugführers ist dies sicherlich nicht der Fall.
Der Sensorkopf des Einseitensensors 3.0 wurde sehr weit in der abzweigenden Straße aufgestellt und zumindest mit Lübecker Hütchen abgesichert. Das Messfahrzeug des Landkreises Vorpommern-Greifswald (Kennzeichen LWL-F 563) stand unauffällig auf einem Parkplatz am Rand der Straße.
Auch der Blitz und die Kamera des ES 3.0 waren an die Landschaft angepasst aufgestellt worden.
Dabei war die Kamera des ES 3.0 offensichtlich ziemlich müde, denn sie musste sich (fast) hinlegen.
Blick aus der Gegenrichtung. Auf dem kurzen Abschnitt dieser Doppelkurve ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h begrenzt. Was aufgrund der Abfahrt nach Zarnitz auch nachvollziehbar ist. Davor und danach sind maximal 80 km/h erlaubt.