Quelle: Naumburger Tageblatt vom 07.11.2007
gemäß Beschluss des Kreistages Burgenlandkreis Nr. 046-03/2007 KT vom 29.10.2007
Aufgrund der §§ 6 und 33 der Landkreisordnung für das Land Sachsen-Anhalt (LKO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S. 598), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16.11.2006 (GVBl. LSA S. 522) i.V.m. § 21 LKO LSA und § 33 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10.1993 (GVBl. LSA S.568), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16.11.2006 (GVBl. LSA S. 522) hat der Kreistag in seiner Sitzung am 29.10.2007 nachstehende Satzung beschlossen.
(1) Durch diese Satzung wird die Höhe der Aufwandsentschädigung für den Kreisjägermeister und die
Mitglieder des Jagdbeirates für die Ihnen nach Bundes- und Landesrecht übertragenen Aufgaben geregelt.
(2) Die Übertragung von Befugnissen zur Erledigung im Auftrage der Jagdbehörde nach § 41 Abs. 2 des
Landesjagdgesetzes an den Kreisjägermeister sind von dieser Satzung ausgenommen und gesondert nach Umfang der
Befugnisse nach den Maßgaben des § 33 Abs. 1 GO LSA zu regeln.
Für die Ausübung der im § 1 genannten Aufgaben erhalten quartalsweise:
Diese Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig treten die
außer Kraft.
Naumburg, den 01.11.2007
Harri Reiche
Landrat