Quelle: Naumburger Tageblatt vom 20.12.2008
Für die Teilnahme an Veranstaltungen der Volkshochschule sind Gebühren nach den Bestimmungen dieser Gebührensatzung zu zahlen. Die Gebührenpflicht entsteht mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung.
(1) Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Dauer (Berechnungsgrundlage sind Unterrichtseinheiten mit 45
Minuten) und der Art der Veranstaltung.
(2) Wird die geplante Mindestteilnehmerzahl (nach EBG-DVO bzw. Kostenkalkulation) nicht erreicht, können die
Teilnehmer durch Zuzahlung eine vertretbare Durchführung der Veranstaltung absichern. Die Zuzahlung wird aus der
Gebührensumme kalkuliert, welche bei Erreichen der Mindestteilnehmerzahl entsteht.
(3) Späteinsteiger in bereits laufende Veranstaltungen zahlen die Gebühr von Beginn ihrer Teilnahme bis zum Ende
der Veranstaltung.
(4) Für aus Drittmittel geförderte Veranstaltungen können gesonderte Gebühren festgelegt werden.
(1) Die Veranstaltungsgebühr pro Unterrichtseinheit, welche sich aus einer Grundgebühr und einem Aufschlag für zusätzliche Aufwendungen zusammensetzt, wird in den Fachbereichen nach Aufwand und Förderart kalkuliert. Dabei soll die Offenheit für alle Themen und Zielgruppen und die Qualität der angebotenen Veranstaltungen garantiert werden:
1. | Gebühren pro Unterrichtseinheit | |
1.1. | Allgemeinbildung | ab 1,20 € |
1.2. | Berufliche / Betriebliche Bildung | kostendeckend |
1.3. | Studienreisen | kostendeckend |
1.4 | Einzelveranstaltungen | 2,00 € - 10,00 € (nach Kostenaufwand) |
1.5. | Gruppenveranstaltungen (für Vereine und Interessengemeinschaften) | ab 10,00 € |
1.6. | Politische Bildung | gebührenfrei |
1.7. | Jugend – Kunst – Bildung für Schüler | 23,00 € / Monat |
1.8. | Die Gebühren für Fachseminare und Fachkurse richten sich nach der durch die Leiter der Volkshochschulen bestätigten Kostenkalkulation und sind in der Regel kostendeckend. | |
1.9. | Kurse/Seminare, die aus Drittmitteln finanziert werden (Maßnahmen in Kooperation mit der Agentur für Arbeit, durch den Bund o. ä.), richten sich nach der durch die Leiter der Volkshochschule bestätigten Kostenkalkulationen und sind in der Regel kostendeckend. | |
2. | Aufschläge pro Unterrichtseinheit: |
Für fachlich und technisch bedingte zusätzliche Aufwendungen werden zur Grundgebühr Aufschläge berechnet; diese betragen grundsätzlich:
2.1. | Sprachkurse, kaufmännische Kurse, Maschinenschreiben | 0,50 € |
2.2. | Kurse mit hohem Technikeinsatz (z. B. EDV/Computertechnik) | 0,50 € - 2,00 € |
2.3. | Kurse mit hohem Vor- und Nachbereitungsaufwand (z. B. Keramik, Hauswirtschaft) | Höhe des Vor- und Nachbereitungsaufwand |
(2) Im Einzelfall ist der Leiter der Volkshochschule berechtigt, für bestimmte Kurse abweichende
Gebühren festzusetzen. Das gilt insbesondere, wenn die Kurse in Zusammenarbeit mit anderen Einrichtungen (z. B.
anderen Bildungsträgern wie Fachschulen, Hochschulen usw.) durchgeführt werden.
(3) Bei Veranstaltungen, die aus technischen oder methodischen Gründen nur eine begrenzte Teilnehmerzahl zulassen,
wird die Gebühr vom Leiter der Volkshochschule gesondert festgelegt.
(4) Die Mindestteilnehmerzahl richtet sich nach den Vorschriften des Erwachsenenbildungsgesetzes; Abweichungen können
durch den Leiter der Volkshochschule zugelassen werden.
Für die Veranstaltungen mit geringer Beteiligung kann ein Gebührenzuschlag erhoben werden.
(1) Für die Abnahme von Prüfungen sind Gebühren kostendeckend entsprechend der Lehrgangskonzeption zu
erheben.
(2) Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch gegen Gebühr ausgestellt, wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht
worden sind. Die Höhe richtet sich nach der Verwaltungskostensatzung des Landkreises Burgenland.
(3) Die Höhe der Gebühr für Abschriften und anderen Vervielfältigungen richtet sich nach der
Verwaltungskostensatzung des Burgenlandkreises.
(4) Für Gebührenbescheide/Rechnungen werden in der Regel Gebühren entsprechend des Verwaltungskostensatzes
zzgl. Versand erhoben.
(5) Bei unbegründeten Stornierungen im Lastschriftverfahren wird eine Verwaltungsgebühr von 5,00 €
erhoben.
Die Kosten für besonderes Arbeitsmaterial sind von den Teilnehmern zu tragen.
(1) Veranstaltungen der Volkshochschule können aus bildungspolitischen Gründen nach Entscheidung des Leiters
der Volkshochschule gebührenfrei bleiben.
(2) Die Mitarbeiter der Volkshochschule haben zu allen Veranstaltungen freien Eintritt, wenn dies dienstlichen Belangen
entspricht. Für die Teilnahme an Studienfahrten und Studienreisen können gesonderte Vereinbarungen mit dem Leiter
der Volkshochschule getroffen werden.
(1) Die Teilnehmergebühren werden mit Anmeldung fällig.
(2) Bei Lehrgängen und Veranstaltungen, die sich in mehrere Ausbildungsabschnitte gliedern, werden die Gebühren
bei Beginn des jeweiligen Abschnittes anteilig fällig.
(3) Die Zahlung der Gebühren erfolgt durch Lastschriftverfahren. Die Gebühren werden vom Konto der
Teilnehmer/innen abgebucht.
In Ausnahmefällen ist die Zahlung der Gebühr durch Barzahlung oder Überweisung möglich.
(1) Teilnehmergebühren werden zurückerstattet
(2) Für die Teilnahme an Studienreisen, Seminaren und Bildungsurlaubsveranstaltungen können jeweils gesonderte Rücktrittsbedingungen festgelegt werden.
(1) In sozial begründeten Fällen kann auf Antrag eine Gebührenermäßigung entsprechend der
Absätze 2 und 3 gewährt werden. Die Ermäßigungsanträge sind grundsätzlich vor Kursbeginn in
schriftlicher Form zu stellen. Der Tag des Veranstaltungsbeginns ist für die Gewährung ausschlaggebend.
Entscheidung und Nachweis sind grundsätzlich aktenkundig zu registrieren.
(2) Empfänger von SGB II und SGB XII, Auszubildende, Schüler, Wehr- und Ersatzdienstleistende und Studenten
erhalten auf entsprechenden Nachweis eine Gebührenermäßigung in Höhe von 30 v. H. der
Veranstaltungsgebühr. Dies gilt jedoch nicht für Gebühren unter 10,00 €.
(3) Ermäßigungen können für den Teilnehmer nicht mehrfach pro Veranstaltung in Anspruch genommen
werden. Für bereits pauschal ermäßigte Veranstaltungen für einzelne Zielgruppen sind keine weiteren
Ermäßigungen möglich.
(4) Für Veranstaltungen, welche geeignet sind, die Ausweitung der Erwachsenenbildungsarbeit zu fördern und das
Interesse an dieser Arbeit zu wecken, können die Gebührensätze niedriger festgesetzt oder gebührenfrei
durchgeführt werden.
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
(1)Die Gebührensatzung der Volkshochschule Burgenlandkreis tritt am 01.01.2009 in Kraft.
(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Gebührenordnung für die Volkshochschule des Burgenlandkreises vom
19.03.2008 außer Kraft.
Naumburg, den 16.12.2008
Harri Reiche
Landrat