Quelle: Naumburger Tageblatt 20.12.2008

Satzung über den Verleih und die Gebühren der Medienstelle des Burgenlandkreises


gemäß Beschluss des Kreistages Burgenlandkreis Nr. 138-10/2008 KT vom 15.12.2008

§ 1
Allgemeines

Der Burgenlandkreis unterhält eine Medienstelle mit den Standorten Naumburg, Zeitz und Weißenfels. Die Medienstelle erfüllt ihre Aufgaben im gesamten Burgenlandkreis. Sie wird nach den Bestimmungen dieser Satzung und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Gemeinde- und Kreisordnung des Landes Sachsen-Anhalt verwaltet.
Der Burgenlandkreis stellt in seinem Haushaltsplan angemessene finanzielle und materielle Mittel für die personellen und sächlichen Ausgaben der Medienstelle zur Verfügung. Die Bedarfsverwaltung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel obliegt dem Schulverwaltungs- und Kulturamt des Burgenlandkreises.

§ 2
Nutzerkreis

Nutzer der Medienstelle des Burgenlandkreises können sein:

  1. Pädagogen aller öffentlicher Schulen (allgemein- und Berufsbildende Schulen, Volkshochschulen und Musikschulen), Kinder- u. Jugendeinrichtungen.
  2. Kirchen, Religionsgemeinschaften, Ämter sowie Vereine u. ä.
  3. Privatschulen, weitere private Bildungsträger und Privatpersonen.

unter a) bis c) Genannten, die persönlich oder schriftlich eine Kundennummer beantragt und zu diesem Zweck

  1. den Personalausweis oder ein vergleichbares Dokument vorgelegt, die persönliche Anschrift und die ihrer Dienststelle dokumentiert haben;
  2. eine Vollmacht o. ä. ihrer Bildungseinrichtung vorgelegt haben (Jugendliche von 14 bis 18 Jahren).

§ 3
Ausleihe

1. Die Medienstelle des Burgenlandkreises Burgenlandkreises mit den 3 Standorten Naumburg, Zeitz und Weißenfels verleihen Medien und Geräte an Schulen und andere Bildungsträger der Jugend- und Erwachsenenbildung im Landkreis (§ 2 Nutzerkreis).

2. Die Leihfrist beträgt 14 Tage nach §4. Bei nicht fristgerechter Rückgabe werden Verzugs- und Mahngebühren nach § 6 dieser Satzung erhoben.

3. Für Medien werden keine Gebühren erhoben, wenn der Einsatz ausschließlich zu nicht gewerblichen Zwecken erfolgt.

§ 4
Verleihbestimmungen

1. Die allgemeine Ausleihfrist beträgt 14 Tage, kann jedoch in Ausnahmefällen verändert werden.

2. Die Ausleihfrist kann vor ihrem Ablauf verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt.

3. Eine Weitergabe von Entleihsachen an Dritte ist ohne Zustimmung der Medienstelle nicht zulässig.

4. Das Kopieren Medien und deren Begleitmaterial ist aus urheberrechtlichen Gründen nicht erlaubt (außer zugeordneten Kopiervorlagen). 5. Entleiher von Vorführtechnik müssen eine gültige Vorführbefähigung nachweisen bzw. sich in die Nutzung einweisen lassen.

6. Eine Vorbestellung kann zeitlich unbegrenzt erfolgen. Der Anspruch auf Entleihe der vorbestellten Entleihsache erlischt am Tag nach dem vereinbarten Termin.

7. Mehrmalige Überschreitung der Leihfrist kann zur Streichung aus der Kundenkartei führen.

8. Der Verleihvorgang und die Anerkennung der Ausleih- und Nutzungsbedingungen werden durch die Unterschrift des Entleihers auf dem Verleihschein rechtskräftig.

§ 5
Haftung und Schadenersatz

Haftung
Mit seiner Unterschrift geht bei der körperlichen Übergabe/ Übernahme der Entleihsache die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Nutzer über.

Schadenersatz
1. Die Schadenersatzpflicht beläuft sich

  1. bei teilweiser Zerstörung/Beschädigung in Höhe der anfallenden Reparatur- und Transportkosten;
  2. bei vollständiger Zerstörung oder bei Verlust in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.

2. Der Nutzer ist für die direkte Zahlung der entstehenden Unkosten zuständig.

3. Ein Schaden nach 1 a) und b) ist der Medienstelle sofort und unaufgefordert anzuzeigen.

§ 6
Gebührenerhebung

Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Medienstelle durch Nutzer gemäß § 2 Nr. 1b und 1c werden folgende Gebühren erhoben:

AV-Medien und Geräte Zeitraum Gebühr
Filme 16 mm pro Tag 0,50 €
Diareihen/Diatonreihen pro Tag 0,50 €
Videokassetten pro Tag 0,50 €
DVD pro Tag 1,50 €
Bildwand 2,50m x 2,50 m pro Tag 10,00 €
Bildwand 1,80m x 1,80 m pro Tag 5,00 €
Diaprojektor pro Tag 2,00 €
Overheadprojektor (24 V 250 W) pro Tag 3,00 €
Overheadprojektor (36 V 400 W) pro Tag 10,00 €
Video-Player (ohne Empfangsteil) pro Tag 3,50 €
Filmprojektor 16 mm pro Tag 5,00 €
Fernsehgerät (ohne Empfängsteil) pro Tag 5,00 €
Rundfunkgerät mit CD/MC (ohne Empfängsteil)pro Tag 6,00 €
Combibox TLS M 100/MC/CD pro Tag 5,00 €
Camcorder pro Tag 7,00 €
DVD-Player pro Tag 2,00 €
Digitaler Fotoapparat pro Tag 2,00 €
Beamer pro Tag 25,00 €
Notebook pro Tag 15,00 €
Videoschnittgerät pro Tag 5,00 €
Video-Großbild-Projektor pro Tag 15,00 €

Druckarbeiten
schwarz/weiß und farbig kostendeckend gemäß jährlicher Kalkulation

Verzugs- und Mahngebühren
1. Bei Überschreitung der Leihfrist entsprechend § 3 Nr. 2 sind Verzugsgebühren zu entrichten.

2. Eine Verzugsgebühr wird grundsätzlich von allen Nutzern ab 3. Tag nach Überschreitung der Leihfrist fällig. Sie beträgt das Doppelte der Ausleihgebühr (siehe Anlage 1).

3. Mahngebühren werden berechnet, wenn die Rückgabe nach Überziehung der Leihfrist telefonisch oder schriftlich angemahnt werden muss. Sie betragen bei der:

  1. Mahnung 0,50 Euro
  2. Mahnung 1,00 Euro
  3. Mahnung 2,50 Euro

§ 7
Sprachliche Gleichstellung

Personen- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.

§ 8
In-Kraft-Treten

1. Die Satzung tritt am Tage ihrer bekanntmachung in Kraft.

2. Gleichzeitig tritt Satzung über den Verleih und die Gebühren der Medienstellen des Burgenlandkreises (KT-Beschluss Nr. 080-05/2008 KT) vom 11.02.2008 außer Kraft.



Naumburg, den 16.12.2008
Harri Reiche
Landrat