Quelle: Naumburger Tageblatt vom 10.05.2014
Der Seniorenbeirat des Burgenlandkreises (Seniorenbeirat) ist eine Interessenvertretung der älteren Generation und nimmt deren Interessen unter Anerkennung und
Beachtung der Bedürfnisse der jüngeren Generation wahr.
Der Seniorenbeirat wirkt parteineutral und vertritt die Seniorinnen und Senioren aktiv in allen Fragen der sozialen, geistig-kulturellen, rechtlichen und
wirtschaftlichen Lebensbewältigung.
Seit der Kreisneubildung sind in allen Einheits- und Verbandsgemeinden örtliche Seniorenvertretungen (Beiräte, Beauftragte u. Vgl.) entstanden. Der Seniorenbeirat
fördert, unterstützt und koordiniert die Arbeit der örtlichen Seniorenvertretungen im Burgenlandkreis.
(1) Der Seniorenbeirat verfolgt das Ziel, die Interessen der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger gegenüber den kommunalen Gremien
und der Öffentlichkeit sowie gegenüber den überregionalen Gremien der Seniorenarbeit wahrzunehmen.
(2) Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Seniorenbeirat mit den Trägern der Altenhilfe und –pflege und mit den in der Seniorenarbeit tätigen
Verbänden, Vereinen und Gruppen zusammen.
(3) Der Seniorenbeirat hat insbesondere folgende Aufgaben:
(1) Der Seniorenbeirat besteht aus stimmberechtigten Mitgliedern, die die anerkannten örtlichen Seniorenvertretungen auf Ebene Einheits- und Verbandsgemeinden im
Burgenlandkreis in den Seniorenbeirat entsenden. Die örtlichen Seniorenvertretungen bestimmen jeweils eigenständig ihre/n Vertreter/in zum Mitglied im Seniorenbeirat
des Burgenlandkreises und eine Stellvertretung. Die Stellvertretung des ordentlichen Mitgliedes übt bei Verhinderung das Stimmrecht aus.
(2)Der Seniorenbeirat kann mit einer Mehrheit von drei Vierteln seiner Mitglieder bis zu drei weitere Mitglieder in den Seniorenbeirat kooptieren. Diese nehmen mit
beratender Stimme an den Sitzungen teil.
(1) Die örtlichen Seniorenvertretungen geben über ihre Einheits- und Verbandsgemeinde die von ihnen bestimmten Vertreter im Seniorenbeirat und deren
Stellvertreter dem Landrat bekannt.
(2) Die erstmalige Ladung zur konstituierenden Sitzung des Seniorenbeirates oder die Ladung zu außerordentlichen Sitzungen ohne Ladungsfrist erfolgt durch den
Landrat.
(3) Der Seniorenbeirat wählt in geheimer Abstimmung im Abstand von 3 Jahren aus seiner Mitte eine/n Sprecher/in und eine Strellvertretung.
(1) Zu den regelmäßigen Sitzungen des Seniorenbeirats lädt der/die Sprecher/in oder die Vertretung unter Angabe der Tagesordnung und mit einer Frist von 10
Tagen Kalendertagen schriftlich ein.
(2) Der/die Sprecher/in, im Verhinderungsfall die Stellvertretung, leitet die Sitzung. Sind beide verhindert, wird aus der Mitte der anwesenden Mitglieder ein Tagungsleiter
bestimmt.
(3) Der Seniorenbeirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist.
(4) Der Seniorenbeirat tagt regelmäßig in öffentlicher Sitzung. Ist in Angelegenheiten, di unter Aussschluss der Öffentlichkeit zu behandeln sind, die
Öffebtlichkeit auszuschließen, bedarf es eines Beschlusses der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder.
(5) Vertreter des Kreistages und der Landkreisverwaltung sind berechtigt, an allen Sitzungen teilzunehmen. Sie haben Rederecht.
(6) Zu seinen Sitzungen kann der Seniorenbeirat weitere sachkundige Bürger einladen.
(7) Bei Teilnahmeverhinderung ist jedes ordentliche Mitglied verpflichtet, seinen Vertreter unverzüglich zu informieren.
(8) Über den Verlauf und das Ergebnis der Sitzung wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt.
(9) Der/die Sprecher/in informiert die Öffentlichkeit über die bearbeiteten Themen.
(1) Die gewählten Mitglieder des Seniorenbeirats sind ehrenamtlich tätig.
(2) Die Aufwandsentschädigung für die Tätigkeit des Seniorenbeirats wird gesondert geregelt.
(3) Für die Mitglieder des Seniorenbeirats besteht Versicherungsschutz bei der Unfallkasse sowie beim Kommunalen Schadensausgleich.
Die Geschäftsstelle des Seniorenbeirats wird innerhalb der Kreisverwaltung des Burgenlandkreises geführt.
Die Satzung des Seniorenbeirats tritt am 01. Juli 2014 in Kraft.
Naumburg, den 29.04.2014
Harri Reiche
Landrat