Quelle:
Entgeltordnung Eintrittspreise kulturelle Veranstaltungen Naumburg: Naumburger Tageblatt vom 30.05.2015

Entgeltordnung für Eintrittspreise kulturelle Veranstaltungen


Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.05.2015 gem. § 45 Abs. 2 Ziff. 6 KVG LSA folgende Eintrittspreise für kulturelle Veranstaltungen der Stadt Naumburg beschlossen.

1. Konzerte der ernsten Musik
(auch Orgelkonzerte)
9,00 €
erm. 6,50 €
2a. Konzerte "Neun Naumburger Nächte"
(Open-Air-Veranstaltung)
9,00 €
erm. 6,50 €
2b. Mittsommernachtsfest 9,00 €
erm. 6,50 €
2c. Saisonkarte "Neun Naumburger Nächte"
(Ermäßigung gegenüber Einzelkauf ca. 25 %)
55,00 €
erm. 40,00 €
3. Schüler bis einschließlich 14 Jahre
(alle obigen Veranstaltungen)
2,50 €
4. Sonderveranstaltungen
(auch Sinfonie-, Orchesterkonzerte, Oratorien, Schauspiel, Sonstiges)
bis 50,00 €
5. Hussiten-Kirschfest
Bändchen (fünf Tage Gültigkeit)
erm. (nur im Vorverkauf)
Tagesbeitrag (als Bändchen) Donnerstag bis Montag
 
12,00 €
10,00 €
6,00 €
6a. Es bleibt der Stadtverwaltung unbenommen, im Rahmen von Sonderaktionen im Zusammenhang mit Dritten (z. B. Sponsoren) besondere Rabatte zu gewähren (z. B. Rabatte auf Kundenkarten der Sponsoren) sowie in begründeten Fällen von der Erhebung von Eintritten abzusehen.  
6b. Ermäßigungsberechtigte Personen (erm.) sind (außer beim Hussiten-Kirschfest Ziff. 5): Schüler über 14 Jahre, Studenten, Auszubildende, Freiwillige Wehrdienstleistende, Arbeitslose (ALG I nach SGB III), Personen mit Bezug von Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II (ALG II und Sozialgeld bzw. SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie Rentner  
6c. Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis zahlen keinen Eintritt  
6d. Kinder im Vorschulalter zahlen keinen Eintritt  
6e. Ermäßigungsberechtigte Personen während des Hussiten-Kirschfestes sind nur: Arbeitslose (ALG I nach SGB III), Personen mit Bezug von Leistungen zur Grundsicherung nach SGB II (ALG II und Sozialgeld bzw. SGB XII (Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre sind vom Festbeitrag zum Hussiten-Kirschfest befreit. Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Merkzeichen "B" im Schwerbehindertenausweis haben ohne Zutrittsmedium (Tagesbändchen oder Eintrittskarte) Zutritt zum Hussiten-Kirschfest.  
7. Als Zutrittsmedium (außer beim Hussiten-Kirschfest) dienen Eintrittskarten, die mit Datum und Uhrzeit der Veranstaltung eindeutig gekennzeichnet sind. Beim Hussiten-Kirschfest kommen ein Bändchen mit 5 Tagen Gültigkeit sowie Bändchen in täglich wechselnden Farben mit selbstklebendem Verschluss mit je eintägiger Gültigkeit zum Einsatz. (Die Ansteckkirsche dient nicht mehr als Eintrittsmedium und wird nur noch als Schmuck ausgereicht.)  

Die Entgeltordnung tritt am 30.05.2015 in Kraft.


Bernward Küper
Oberbürgermeister