Quelle:
Entgeltordnung Eintrittspreise Theater Naumburg: Naumburger Tageblatt vom 10.04.2017

Entgeltordnung für Eintrittspreise des "Theater Naumburg" ab Spielzeit 2017/18


Der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) hat in seiner Sitzung am 15.03.2017 gemäß § 45 Abs. 2 Ziff. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 14. Juni 2014 (GVBl. LSA S. 288ff) folgende Änderung der Entgeltordnung für Eintrittspreise des "Theater Naumburg" ab Spielzeit 2017/18 beschlossen.

1. Kinder- und Jugendtheater

      Anrecht
Vorschüler 2,00 € 1. - 4. Klasse 1,50 €
Schüler 2,50 € 5. - 13. Klasse 2,00 €
Erwachsene 6,00 €    

Für Premieren erhöhen sich diese Preise jeweils um 1,00 €


Workshops freie Preisgestaltung je nach Aufwand
Klassenzimmerfrühstück freie Preisgestaltung je nach Aufwand

2. Abendspielplan

Erwachsene 12,00 € ermäßigt 8,00 €
Schüler und Studenten 7,00 €    

Für Premieren erhöhen sich diese Preise jeweils um 3,00 €


3. Sommertheater

Erwachsene 15,00 € ermäßigt 10,00 €
Schüler und Studenten 8,00 €    

Für Premieren erhöhen sich diese Preise jeweils um 3,00 €


4. Sonderveranstaltungen
freie Preisgestaltung je nach Veranstaltung


5. Eigene Vorstellungen mit Gästen und Veranstaltungen an anderen Orten

Erwachsene 15,00 € ermäßigt 10,00 €
Schüler und Studenten 8,00 €    

6. Ermäßigungen, Rabatte usw.
Auszubildende, Bundesfreiwillige, Arbeitslose, Senioren und Schwerbeschädigte sind bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises ermäßigungsberechtigt. Notwendige Begleitpersonen sind frei.

Bei Gastspielen im Kinder- und Jugendbereich sowie Sonderveranstaltungen im Abendspielplan können keine Anrechtspreise bzw. Ermäßigungen gewährt werden.

Abweichend von dem oben festgelegten gelten außerdem folgende Ermäßigungen:

  1. Abonnement Typ 1 - 4, Rabatt 1,00 €/Vorstellung
  2. Die Intendanz des Theaters kann bei eigenen Produktionen Freikarten und Dienstkarten ausgeben. Das Frei- und Dienstkartenkontigent darf 2 % der Kartenkapazität in der Spielzeit nicht überschreiten.
  3. Die Intendanz des Theaters ist befugt, bei Sonderaktionen zu Werbezwecken von den festgesetzten Preisen abweichende Preise festlegen.

7. Die Entgeltordnung tritt nach Bekanntgabe im Naumburger Tageblatt in Kraft.


Ausgefertigt:
Naumburg, den 05.04.2017

Bernward Küper
Oberbürgermeister