Quelle:
Entgeltordnung Benutzung Fähre Blütengrund Naumburg: Naumburger Tageblatt vom 28.03.2018

Entgeltordnung für die Benutzung der Fähre Naumburg (Saale) Blütengrund


Auf der Grundlage von § 45 Abs. 2 Ziff. 6 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KVG-LSA vom 17.06.2014, GVBl. LSA, S. 288ff) hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 14.03.2018 folgende Entgeltordnung für die Benutzung der Saale-Fähre Blütengrund beschlossen:

§ 1
Fährentgelte

Tarife:
Je Person 1,50 €
Je Fahrrad 1,00 €
Je Hund 0,50 €
Das festgesetzte Entgelt bezieht sich jeweils auf eine Überfahrt.

Tarife für eine Jahreskarte:
Je Person 80,00 €
Je Fahrrad 60,00 €
Je Hund 40,00 €
Das festgesetzte Entgelt bezieht sich auf beliebig viele Überfahrten im Zeitraum einer Fährsaison. Die Jahreskarte ist personengebunden.

§ 2
Entgeltbefreiungen und Ermäßigungen

Schwerbehinderte mit einem grün-/orangefarbenen Ausweis, die Begleitperson und Blindenhunde haben freie Fahrt. Bei Kindern unter 14 Jahren ermäßigt sich das Entgelt auf 0,50 € für die Jahreskarte auf 40,00 €

§ 3
Inkrafttreten

Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 15.03.2017 außer Kraft.


Ausgefertigt:
Naumburg, den 23.03.2018

Bernward Küper
Oberbürgermeister