Quelle:
Erstreckungssatzung Ortsschaftsrecht: Naumburger Tageblatt vom 12.12.2009

Satzung zur Gültigkeit des Ortsrechtes in der Stadt Naumburg (Saale) und den neu eingemeindeten Ortsteilen vom 04.12.2009


Auf der Grundlage der §§ 6, 7 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) in der Neufassung vom 10.08.2009 (GVBl. LSA S. 383) hat der Gemeinderat der Stadt Naumburg (Saale) in seiner Sitzung am 02.12.2009 folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1
Besonders geschütztes fortbestehendes Ortsrecht

(1) In den Anlagen 3 zu den Eingemeindungsverträgen sind bestimmte Satzungen der eingemeindeten Gebietskörperschaften genannt, die fortgelten und vor dem 1.1.2015 nur unter engen Voraussetzungen geändert werden können

(2) Dies sind aus Bad Kösen folgende Satzungen

(3) Dies sind aus Crölpa-Löbschütz folgende Satzungen:

(4) Dies sind aus Janisroda folgende Satzungen:

(5) Dies sind aus Prießnitz folgende Satzungen:

Artikel 2
Sonstiges fortbestehendes Ortsrecht

(1) Neben den ausdrücklich in den Anlagen zu den Eingemeindungsverträgen genannten Satzungen gelten sonstige Satzungen der eingemeindeten Gebietskörperschaften fort, ohne den besonderen Schutz der Festschreibung bis 2014 zu genießen.

(2) Dies betrifft folgende Satzungen der Stadt Bad Kösen

(3) Dies betrifft folgende Satzungen der übrigen eingemeindeten Ortsteile

Artikel 3
Erstreckung

(1) Die nachfolgend aufgelisteten Satzungen der Stadt Naumburg (Saale) gelten ab dem 01.01.2010 auch im Gebiet der eingemeindeten Gemeinden:

(2) Zusätzlich zu Abs.1 gelten die nachfolgend aufgelisteten Satzungen der Stadt Naumburg (Saale) ab dem 01.01.2010 auch im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Crölpa-Löbschütz

(3) Zusätzlich zu Abs.1 gelten die nachfolgend aufgelisteten Satzungen der Stadt Naumburg (Saale) ab dem 01.01.2010 auch im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Janisroda

(4) Zusätzlich zu Abs.1 gelten die nachfolgend aufgelisteten Satzungen der Stadt Naumburg (Saale) ab dem 1.1.2010 auch im Gebiet der ehemaligen Gemeinde Prießnitz

Artikel 4

(1) Soweit keine nähere Angabe erfolgt, gilt die Fassung der Satzungen, die am 31.12.2009 gültig war.

(2) Wo auf Bekanntmachungen verwiesen ist, sind diese nach der Hauptsatzung der Stadt Naumburg (Saale) im Naumburger Tageblatt erfolgt.

(3) Diese Satzung tritt zum 01.01.2010 in Kraft.


Ausgefertigt:
Naumburg, den 04.12.2009

Bernward Küper
Oberbürgermeister