Quellen:
Parkgebührenordnung Stadt Naumburg: Naumburger Tageblatt vom 27.04.2013

Satzung über die Erhebung von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Naumburg (Parkgebührenordnung)

Aufgrund des § 6 Abs. 1 S. 2 Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 05.10.1993 (GVBl. LSA, S. 568), neu bekannt gemacht am 10.08.2009 (GVBl. LSA, S. 383), zuletzt geändert durch das Vierte Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung vom 30.11.2011 (GVBl. LSA, S. 814) i.V.m. § 1 S. 1 Parkgebühren-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 04.08.1992 (GVBl. LSA, S. 645), zuletzt geändert durch Art. 105 des Gesetzes vom 07.12.2001 (GVBl. LSA, S. 540, 555) und § 6a Abs. 6 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) vom 05.03.2003 (BGBl. S. 310), zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 118 des Gesetzes v. 22.12.2011 (BGBl. I S. 3044) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 17.04.2013 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Allgemeines

(1) Soweit das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen nur während des Laufes einer Parkuhr zulässig ist, werden Gebühren nach Maßgabe dieser Parkgebührenordnung erhoben.

Das gleiche gilt, soweit zur Überwachung der Parkzeit Parkscheinautomaten aufgestellt sind.

(2) Gebührenpflichtiger ist, wer den gebührenpflichtigen Parkraum benutzt.

(3) Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn der Nutzung des gebührenpflichtigen Parkraumes.

(4) Der Parkraum wir in Gebührenzonen eingeteilt, um den unterschiedlichen Nutzungsanspruch des Parkraumsuchenden und der territorialen Lagen der Parkraumzonen erfassen zu können.

§ 2
Gebührenzonen

Die Gebührenzonen umfassen folgende Straßen und Plätze im Bereich der Stadt Naumburg:

Gebührenzone I Gebührenzone II Gebührenzone III Gebührenzone IV
1. Lindenring 1. Marienstraße 1. Freyburger Str. (Domempfang) Parkplatz Vogelwiese
2. Fischstraße 2. Th.-Müntzer-Str. 2. Parkplatz Georgenstraße  
3. Neustraße 3. Michaelisstraße 3. Rudelsburg  
4. Othmarsplatz 4. Weingarten    
5. Topfmarkt 5. Marktplatz    
  6. Hallesche Str.    


Gebührenzone V Gebührenzone VI    
1. Parkplatz Uferstraße 1. Postring/Gartenstraße    
2. Parkplatz Bahnhof Nmb. 2. Parkplatz Poststraße    

§ 3
Gebührenpflichtige Parkzeiten

(1) Die Gebührenpflicht besteht während folgender Zeiten:

1. in den Parkgebührenzonen I und V täglich von 08.00 bis 17.00 Uhr
2. in der Parkgebührenzone III täglich von 08:00 bis 18:00 Uhr
3. in der Parkgebührenzone II Mo. - Fr.
Sa.
von 08:00 bis 17:00 Uhr
von 08:00 bis 12:00 Uhr
4. in der Parkgebührenzone IV und VI Mo. - Fr. von 08:00 bis 17:00 Uhr

(2) Die Parkscheinautomaten sind auf den nächsten gebührenpflichtigen Tag überzahlbar.

§ 4
Höhe Parkgebühren

(1) Die Parkgebühren betragen während der gebührenpflichtigen Parkzeit:

  1. in der Parkgebührenzone I bis III, VI
  2. in der Gebührenzone IV
  3. in der Gebührenzone V

(2) Die Dauerparkkarten werden für die Gebührenzonen III, IV und V ausgegeben und sind im Bürgerbüro erhältlich. Dauerparkkarten werden auch als Halbjahres- oder Jahreskarten ausgegeben. Folgende Gebühren werden erhoben:

(3) Die Stadtverwaltung kann festlegen, dass die jeweiligen Dauerparkkarten auch auf den anderen Parkplätzen, für die Dauerparkkarten gelöst werden können, gültig sind.

(4) Die Stadtverwaltung ist dazu berechtigt, bei Bedarf die Standorte für das Handyparken festzulegen.

§ 5
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.05.2013 in Kraft und ersetzt die bisherige Satzung über die Erhebung von Gebühren an Parkuhren und Parkscheinautomaten im Gebiet der Stadt Naumburg (Parkgebührenordnung) vom 14.12.2010.


Ausgefertigt:
Naumburg, den 22.04.2013

Bernward Küper
Oberbürgermeister