Quelle:
Leitlinie Ausrichtung Naumburger Taubenmärkte: Naumburger Tageblatt vom 20.12.2014

Anforderungen an die Naumburger Taubenmärkte laut Leitlinien zur Ausrichtung von Tierbörsen unter Tierschutzgesichtspunkten


Es sind nur Verkaufskäfige für Tauben zulässig, die über einen durchgehenden Sichtschutz an der Käfigrückwand verfügen.
In jedem Käfig müssen ein Trinkgefäß sowie ein Futternapf vorhanden sein.
Tauben sind mindestens zweimal am Tag zu füttern, frisches Wasser muss ständig zur Verfügung stehen.
Eine Überbelegung der Verkaufskäfige für Tauben ist zu vermeiden, es sind nur Käfige für Einzeltiere bzw. Paare zulässig.
Die Verkaufsbehältnisse müssen mindestens in Tischhöhe stehen.
Das Herausnehmen von Tauben aus den Käfigen und das Herumreichen unter den Besuchern ist nicht statthaft.
An den Verkaufskäfigen für die Tauben sind Hinweisschilder mit relevanten Informationen zu den ausgestellten Tieren (Herkunftsbestand, Rasse, Geschlecht, Alter, Besonderheiten usw.) anzubringen.
Der Käfigboden muss so beschaffen sein, dass Verunreinigungen durch Kot auf ein unvermeidliches Maß beschränkt werden, z. B. durch Auslegen mit Wellpappe, staubarme Hobelspäne o. ä.

Die aufgeführten Anforderungen sind von allen Züchtern/Besuchern/Teilnehmern einzuhalten.


Naumburg, 17.12.2014

Bernward Küper
Oberbürgermeister